Unser Angebot zum Arbeitsschutz

für Einrichtungen in Berlin und Brandenburg

Das Arbeitssicherheitsgesetz fordert, dass jede Arbeitgeberin eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in Anspruch nimmt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung regelt in der DGUV Vorschrift 2 die Modalitäten für die Betreuung. Ich biete Ihnen als freiberufliche Sicherheitsingenieurin mit meinem Team eine umfassende sicherheitstechnische Betreuung Ihrer Einrichtung in Berlin und Umgebung an.

Neben den Fragen zum Arbeitsschutz, helfen wir Ihnen auch gern bei den folgenden Themen:

  • Kindersicherheit (besonders bei den Anforderungen der Unfallkassen)
  • Hygiene
  • Brandschutz

Art und Umfang der Betreuung von Kinderbetreuungseinrichtungen in Fragen der Arbeitssicherheit variiert in Abhängigkeit der Betriebsgröße.

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit

arbeite ich mit:

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