Arbeitssicherheit
für Träger der freien Jugendhilfe
Die Beschäftigten in der freien Jugendhilfe sind einer Reihe von Belastungen ausgesetzt. Jede Arbeitgeberin ist gesetzlich verpflichtet, all diese Gefährdungen zu beurteilen und ggfs. Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung dieser Gefährdungen zu ergreifen.
Bereiten Ihnen folgende Fragen Kopfschmerzen?
- Wie schreibe ich eine Gefährdungsbeurteilung?
- Wie kann ich psychische Belastungen meiner Beschäftigten beurteilen?
- Wie unterweise ich meine Beschäftigten richtig?
- Wie organisiere ich den Brandschutz an den Standorten?
- Wie stelle ich die Hygiene sicher?
Gern helfen wir Ihnen bei der Klärung dieser und ähnlicher Fragen. Schreiben Sie uns!
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In regelmäßigen Abständen gebe ich auf diesem Wege wichtige Hinweise zum Thema Arbeitsschutz für freie Träger der Jugendhilfe.