Betreuungsformen
in Abhängigkeit von der Einrichtungsgröße
Welche Betreuungsform ist die Richtige?
Das Arbeitssicherheitsgesetz schreibt eine Betreuung durch einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vor. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung beschreibt verschiedene Betreuungsmodelle, in Abhängigkeit der Betriebsgröße. Bei allen Betreuungsformen ist der Abschluss eines Betreuungsvertrages erforderlich.
Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten besteht für die Unternehmerinnen die folgenden Möglichkeiten:
„Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten“ oder die „Alternative bedarfsorientierte Betreuung“
Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten ist eine Betreuung in folgenden Modellen möglich:
„Alternative bedarfsorientierte Betreuung“ (bei weniger als 50 Beschäftigten pro Standort) und die „Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten“
Wie wird die Betriebsgröße berechnet?
Alle Mitarbeiter mit mehr als 30 Stunden pro Woche werden als ganze Stellen berücksichtigt. Teilzeitkräfte, die mehr als 20 bis einschließlich 30 Wochenstunden arbeiten werden mit einem Faktor 0,75 berücksichtigt.
Teilzeitkräfte, die nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, werden mit einem Faktor 0,5 berücksichtigt.
Gern können Sie auch zur Ermittlung Ihrer aktuellen Beschäftigungszahl auch die Onlinehilfe der BfbA GmbH benutzen.
Unsere Betreuungsangebote
Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigen
Regelbetreuung
für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigen
Mit dem Vertragsabschluss nenne ich Ihnen einen Betriebsarzt, den Sie bei arbeitsmedizinischen Fragen hinzuziehen können.
Wir vereinbaren einen Termin zur Grundbetreuung, die alle 5 Jahre erforderlich ist. Bei dieser Grundbetreuung besprechen wir die gesetzlichen Anforderungen zum Arbeitsschutz und die branchenspezifischen Gefährdungen für das Personal.
In der Zeit zwischen den Grundbetreuungen können Sie mich (oder den Betriebsarzt) bei besonderen Anlässen und Fragen hinzuziehen.
Als besonderen Service erhalten Sie bei unserem ersten Termin einen Sicherheitsordner mit vielen Formularen und Merkblättern, sowie berufsgenossenschaftliche Schriften. Außerdem erstelle ich Ihnen einen Zugang zum Kundenbereich auf meiner Homepage, wo Sie zahlreiche Informationen und Vorlagen finden.
Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigen
Regelbetreuung
für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigen
Bei dieser Betreuungsform ist zusätzlich ein Betreuungsvertrag mit einem Betriebsarzt / einer Betriebsärztin erforderlich.
Für die Grundbetreuung gelten feste Einsatzzeiten – abhängig von der Betriebsart – und zwar gemeinsam für den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Grundbetreuung umfasst Basisleistungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, die unabhängig von der Größe des Betriebes anfallen. In der betriebsspezifischen Betreuung wird darüber hinaus der individuelle Bedarf im Unternehmen untersucht.
Einsatzzeiten und welche Aufgabenfelder zu berücksichtigen sind, sind in der DGUV Vorschrift 2 geregelt.
Alternative bedarfsorientierte Betreuung
Alternative bedarfsorientierte Betreuung
für Betriebe, die bei der BGW versichert sind
Diese Betreuungsform steht Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten pro Standort offen. Sie ist branchenspezifisch ausgerichtet und bietet viel Flexibilität und Möglichkeiten zur Eigeninitiative. Ich führe die Unternehmerschulungen als Kooperationspartnerin der BGW durch. Die Teilnehmerinnen, die an meinen Schulungen teilnehmen, sind Geschäftsführerinnen, Vorstände oder Leitungen von Kitas, Schulen, Horten oder aus sozialen Unternehmen.
Nach der Unternehmerschulung muss jeweils vor Ablauf von 5 Jahren eine Fortbildung besucht werden. Dazu erhalten Sie von mir eine Einladung.
Die Schulungsteilnehmerinnen bearbeiten die Arbeitsschutzthemen weitgehend selbstständig und holen sich bei Bedarf meine Unterstützung. Für die arbeitsmedizinische Betreuung nenne ich Ihnen einen Kooperationspartner.
Bei der Schulung erhalten Sie einenSicherheitsordner mit vielen Formularen und Merkblättern von der BGW, sowie berufsgenossenschaftliche Schriften. Außerdem erstelle ich Ihnen einen Zugang zum Kundenbereich auf meiner Homepage, wo Sie zahlreiche Informationen und Vorlagen finden.
Haben Sie noch Fragen?
Haben Sie Fragen zu unserem Angebot? Wir stehen Ihnen gerne zur Beantwortung Ihrer Fragen bereit.
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