Spielplatzprüfung
in Kindertageseinrichtungen
- Als Betreiber oder Eigentümer von Spielplätzen haben Sie die Verkehrssicherungspflicht und tragen somit viel Verantwortung. Grundsätzlich sind Sie zur Erhaltung der Betriebssicherheit Ihrer Außengelände und insbesondere der Spielplatzgeräte gesetzlich verpflichtet. Um dieser Forderung gerecht zu werden, gilt es u. a. verschiedene regelmäßige Prüfintervalle und dabei sind die gültigen DIN-Anforderungen sowie die Vorgaben der Unfallkassen einzuhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einige Kontrollen selbst durchführen. Zumindest aber für die Jahreshauptinspektion benötigen Sie einen Spielplatzprüfer. Unser Mitarbeiter verfügt als qualifizierter Spielplatzprüfer (DIN79161-1 u.2) und ehemaliger Konstrukteur für Spielplätze einerseits über die notwendigen Kenntnisse der gültigen Normen und Vorgaben und andererseits die praktische Erfahrung, um zusammen mit Ihnen die beste Lösung hinsichtlich Ihrer Bedürfnisse und Wünsche, unter Betrachtung sicherheitstechnischer Aspekte, zu erarbeiten. Eine vertragliche Bindung an diese Dienstleistung gibt es bei uns nicht. Wird Ihre Einrichtung im Arbeitsschutz bereits von uns betreut, genießen Sie finanzielle Vorteile. Das Angebot richtet sich vorrangig an Einrichtungen in Berlin und nähere Umgebung.
- Zu folgenden Themen bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an:
- Jahreshauptuntersuchung (auch Erstabnahmen, auf Wunsch auch Nachkontrollen), operative Inspektion (mind. alle 3 Monate)
- Überprüfung von Hochebenen im Innenraum gemäß den Anforderungen der Unfallkassen
- Beratung zur Planung und Ausführung von Eigenkonstruktionen
- Erstellung notwendiger Dokumente wie z.B.: Wartungspläne
Sind Sie an diesem Angebot interessiert? Schreiben Sie uns!